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Online-Betrug: Wenn der Postbote niemals klingelt

Durch die Corona-Pandemie ist der Online-Handel richtiggehend aufgeblüht, doch nicht immer geht es mit rechten Dingen zu. Da viele deutsche Online-Shops immer noch den Kauf auf Rechnung anbieten, gehen Online-Betrüger im Namen unbescholtener Bürger auf Einkaufstour.
Online-Betrug: Wenn der Postbote niemals klingelt
Online-Betrug: Wenn der Postbote niemals klingelt
Online-Betrug: Wenn der Postbote niemals klingelt

Online-Boom dank Corona

Das geänderte Konsumverhalten der Deutschen hat dem Online-Handel im Corona-Jahr 2020 ein kräftiges Wachstum beschert. Der Brutto-Umsatz von Waren im E-Commerce stieg im letzten Jahr laut Branchenverband BEVH um 14,6% auf 83,3 Milliarden Euro. Verbraucher kauften im Internet vor allem deutlich mehr Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Drogeriewaren und Medikamente. Für dieses Jahr setzt die Branche auf ein neuerliches Wachstum von 12,5%.

Hochpreisige Waren wie Elektronik, Möbel oder Mode-Accessoires werden hingegen schon länger hauptsächlich im Internet gehandelt – kein Wunder, schließlich ist das Angebot im Netz riesig und die Preise sind meist günstiger als im Einzelhandel vor Ort. In Deutschland herrscht jedoch immer noch die Angst vor, dass man bei einem defekten oder falschen Artikel sein Geld nicht zurückerhält. Deshalb bestehen viele Kunden auf das Bezahlen per Rechnung – und viele Online-Shops bieten diese Bezahlart weiter an, um keine Kunden zu verlieren.

Damit unterscheiden wir uns von unseren europäischen Nachbarn, wo man wie selbstverständlich ausschließlich per Kreditkarte oder Sofortüberweisung bezahlt. In Deutschland kann man dagegen selbst bei namhaften Shops wie Otto oder Tchibo auf Rechnung bezahlen. Die Kontrollmechanismen sind dabei leider oft nicht gerade streng ausgelegt, so dass dem Online-Betrug Tür und Tor geöffnet sind.

Mara Bergmann kriegt Post

Mein Kumpel Klaus ist ein Mensch, der mit offenen Augen durch das Leben geht. So fiel ihm unlängst auf, dass seine neue Nachbarin zwar fast nur zum Schlafen nach Hause kommt, aber trotzdem jede Menge Pakete vor ihrer Tür stehen oder bei ihm abgegeben werden – und das, obwohl im selben Haus ein DHL-Paketshop untergebracht ist. Weil ihm das nicht geheuer war, bat er die Nachbarin ihm ihren Personalausweis zu zeigen. Ihre Identität stimmte mit dem Namen auf den Paketen überein – aber das ist nicht immer so.

Wie Recherchen des ZDF-Magazins „Wiso“ zeigten, ist es ziemlich einfach auf Kosten unbescholtener Bürger Waren im Internet zu bestellen. Ex-Kollegin Mara Bergmann hatte die Redaktion eingeschaltet, weil sie zwar jede Menge Rechnungen und Mahnungen für Waren bekommen hatte, diese aber nicht von ihr bestellt worden und auch nicht an ihre Wohnadresse geliefert worden waren.

Wie sich bei den Recherchen herausstellte, hatten die Online-Versandhäuser nur den Namen und das Geburtsdatum verlangt, um die Identität von Bestellerin und Käuferin abzugleichen. Eine junge Frau hatte deshalb leichtes Spiel, indem sie den Namen Mara Bergmann und deren echtes Geburtsdatum angab. Beide Informationen hatte sie frei zugänglich im Netz gefunden. Ein Glück, dass die Online-Versandhäuser sich von den Recherchen überzeugen ließen und die überführte Täterin nun den angerichteten Schaden begleichen darf.

Vorsicht bei der Preisgabe von Daten

Der Fall Mara Bergmann zeigt wieder einmal, wie eminent wichtig es ist Daten im Netz nur dann preiszugeben, wenn es wirklich erforderlich ist. Prominente wie die TV-Journalisten geben ihre Daten gern auf firmeneigenen Seiten oder in Business-Netzwerken wie Xing oder LinkedIn an. Die Daten weniger prominenter Menschen findet man mitunter auch bei Xing oder LinkedIn, häufig jedoch auf Facebook.

Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass ihre Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook Datenmissbrauch vermeiden helfen. Geben Sie öffentlich außer Profil- und Titelbild keinerlei Infos preis. Es reicht völlig aus, dass Freunde Ihre Fotos und Beiträge sehen und Ihnen zum Geburtstag gratulieren können. Ganz nebenbei schützt ein solches Vorgehen nicht nur vor Online-Betrug, sondern auch potenziell vor Stalking oder anderen Bedrohungen.

Wichtig ist es zudem keine Konto- oder Kreditkartendaten bei Online-Shops zu hinterlegen. Natürlich ist es bequem, wenn alle Daten nicht immer wieder aufs Neue eingetippt werden müssen, doch gerade große Online-Shops sind immer öfter Opfer von Hackern.

Was tun bei unberechtigten Rechnungen?

Was jedoch sollten Sie tun, wenn tatsächlich Online-Betrüger auf Ihren Namen Ware im Netz bestellt und natürlich nicht bezahlt haben? Sie können zunächst einmal versuchen die Sache telefonisch oder per Mail zu klären. Die meisten seriösen Anbieter werden von ihren Forderungen ablassen, wenn Sie glaubhaft versichern können keine Zweitwohnsitz in Hintertupfingen zu haben oder ein ausladendes Boxspring-Bett gar nicht in Ihre kleine Bude passen kann.

Besser noch sind die Musterbriefe, die die Verbraucherzentralen anbieten, damit Verbraucher gezielt unberechtigten Forderungen widersprechen können. Sollte auch das nichts bringen und ein Inkasso-Büro auf der Matte stehen, hilft nur der Gang zum Anwalt und eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Wichtig ist so oder so: Bezahlen Sie keine Rechnung für Dinge, die Sie nicht bestellt haben, denn wer bezahlt, erkennt an.

Konto im Auge behalten

Noch ein Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig die Bewegungen auf Ihrem Konto. Ich bemerkte nämlich selbst im letzten Jahr, dass 15,99 Euro von Amazon abgebucht worden waren, obwohl ich dort schon sehr lange nichts mehr bestellt hatte. Der Grund: Online-Betrüger hatten meinen Amazon-Account geknackt.

Wie sich beim Gespräch mit meiner Bank herausstellte, war ich nicht der einzige betroffene Kunde. Auch aufgrund meiner Beschwerde erklärte das Geldinstitut seinen Kunden wenig später, dass wegen vermehrten Online-Betrugs vorerst keine Kreditkartengeschäfte mehr mit Amazon getätigt würden.

Mein Schaden lag bei 2,50 Euro, die die Rückbuchung der 15,99 Euro auf mein Konto gekostet hatte. Ich war also noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen.

© Tom Meyer
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